Strafverteidigung

Gegen Sie wird ermittelt? Es droht ein Strafverfahren? Ihre berufliche oder private Existenz steht auf dem Spiel? Bei der Strafverteidigung können die Wege zu einem erfolgreichen Verfahrensausgang sehr unterschiedlich sein. Geht es um eine milde Strafe, eine Bewährungsstrafe, eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch?

Entscheidend ist immer die individuelle, auf Ihren Fall zugeschnittene Strategie. Sie kann Rechtsgespräche mit dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft im Vorfeld eines Prozesses gebieten, bis hin zur Vorbereitung eines sogenannten „Deals“. Manchmal muss in einem Prozess aber auch hart gestritten und konfrontativ verteidigt werden, um die Wahrheit und Ihre Unschuld ans Licht zu bringen.

Respekt, aber keine falsch verstandene Ehrfurcht vor den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind die Grundlagen, um in jeder Situation des Strafverfahrens die strafprozessualen Möglichkeiten ausschöpfen und die richtigen Weichenstellungen vornehmen zu können, z.B. durch die entscheidenden Fragen an Zeugen und Sachverständige sowie durch entsprechende Anträge und Prozesserklärungen.

Als Ihre Strafverteidiger ist es für uns selbstverständlich, Sie in diesem Sinne engagiert und mit höchster Professionalität zu verteidigen.

Eine starke Verteidigung

"Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug? Polizeiliche Vernehmung, Strafbefehl oder Anklage? – Für ein erstes Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung."

Rechtsanwalt Rabe

Was ist ein Ermittlungsverfahren?

Das Ermittlungsverfahren markiert den Beginn eines jeden Strafverfahrens. Sollten die Polizei oder die Staatsanwaltschaft den Verdacht haben, Sie hätten eine Straftat begangen, sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, Ermittlungen gegen Sie aufzunehmen und ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. In den Akten der Strafverfolgungsbehörden werden Sie daher fortan als Beschuldigter geführt.

Untersuchungshaft

Wohl kaum etwas ist in einem Ermittlungsverfahren einschneidender als die Anordnung der Untersuchungshaft: Ohne eine rechtskräftige Verurteilung können Sie inhaftiert werden, wenn gegen Sie ein dringender Tatverdacht besteht und Haftgründe, wie beispielsweise Flucht- oder Verdunklungsgefahr vorliegen. Nicht selten dauert die Untersuchungshaft mehrere Monate bis zur Hauptverhandlung. Ihnen droht daher neben den strafrechtlichen Konsequenzen oft auch noch der Verlust der Arbeitsstelle, ganz zu schweigen von den Folgen, die eine Untersuchungshaft für Ihr persönliches Leben haben kann.

Für uns hat die Abwendung einer drohenden Untersuchungshaft daher höchste Priorität. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Bearbeitung von Strafsachen wissen wir, worauf die Gerichte bei der Anordnung der Untersuchungshaft besonderes Augenmerk legen und können so individuell eine Strategie mit Ihnen erarbeiten, durch die eine Inhaftierung unter Umständen abgewendet werden kann.

Wie kann das Ermittlungsverfahren enden?

Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Sie abgeschlossen hat, stellt sich die entscheidende Frage: Ist eine Anklage unabwendbar oder kann es gelingen, das Verfahren zu einer Einstellung zu bringen?

Für uns als Verteidiger ist das oberste Ziel, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen und damit die Abwendung einer drohenden Anklage. Es gibt zahlreiche Vorschriften in der Strafprozessordnung, nach denen ein Strafverfahren eingestellt werden kann (bspw. § 152 Abs. 2 StPO, § 170 Abs. 2 StPO, § 153 Abs. 1 StPO, § 153a StPO).

Nach genauer Analyse der Ermittlungsakte entscheiden wir mit Ihnen, ob ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens Sinn macht, und wie ein solcher Antrag begründet werden kann. Oftmals zeichnet die Ermittlungsakte ein einseitiges Bild, vielleicht weil Sie sich zu den Schuldvorwürfen bislang noch gar nicht geäußert haben oder Ihren Zeugen keinen Glauben geschenkt wird. Gerade jetzt kann es daher Sinn machen, eine ausführliche Stellungnahme zu den Tatvorwürfen mit Ihnen zu erarbeiten und der Staatsanwaltschaft vorzulegen, um den Fall in die für Sie richtige Richtung zu lenken. Die Erfahrung zeigt, dass es gelingt, viele Verfahren auf diese Weise zu beenden.

Sollte eine Einstellung des Verfahrens nicht in Betracht kommen, können viele Fälle dennoch ohne einen öffentlichen Prozess abgewickelt werden.

Während es im Falle einer Anklage zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird, bedeutet der Erlass eines Strafbefehls, dass die Ihnen vorgeworfene Tat vor einem Gericht nicht verhandelt wird. Die Strafe wird quasi auf „schriftlichem Weg“ ausgesprochen. Das „Urteil“ ergeht nach Aktenlage. Gerade wenn die Sachlage an sich unstreitig ist und Sie – vielleicht weil die Tatvorwürfe Ihr öffentliches Ansehen beeinträchtigen würden – Wert darauf legen, dass es eben nicht zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommt, erscheint es angezeigt, auf den Erlass eines Strafbefehls hinzuarbeiten. Durch enge Rücksprache mit Ihnen werden wir die für Sie günstigere Variante ermitteln und dementsprechend versuchen, auf die jeweilige Verfahrensart hinzuwirken. Strafbefehle kommen bis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr in Betracht.

Warum ist es ratsam, einen Strafverteidiger mit seiner Verteidigung zu beauftragen?

Nach unserer Erfahrung zeichnet sich oft bereits im Ermittlungsverfahren ab, wie der weitere Verlauf des Verfahrens aussehen wird. Als erfahrene Strafverteidiger schöpfen wir alle Ihnen zustehenden Rechte aus, um die für Sie beste Lösung zu erarbeiten. Als Strafverteidiger haben wir insbesondere das Recht, gegenüber der Staatsanwaltschaft, Akteneinsicht zu beantragen. Die so gewonnenen Kenntnisse über den Ermittlungsstand ermöglichen uns, die Beweislage genau zu analysieren, hierbei eventuell vorhandene Widersprüche aufzudecken und durch die Benennung von Zeugen auf Ihre Entlastung hinzuarbeiten.

Doch auch wenn bereits Anklage erhoben wurde, stehen wir Ihnen mit allen uns durch das Gesetz eingeräumten Rechten zur Seite: Bereits zur Vorbereitung der Hauptverhandlung können wir durch uneingeschränkte Akteneinsicht, die nur einem Rechtsanwalt zusteht, in Erfahrung bringen, welche Beweismittel gegen Sie tatsächlich vorliegen, um diese dann nach Möglichkeit zu entkräften. Ferner können wir in der Hauptverhandlung Beweisanträge zur Ihrer Entlastung stellen, um so einen Gegenbeweis zu der Beweisführung der Staats-anwaltschaft zu erbringen. Ebenso können wir als Strafverteidiger weitere Zeugen oder Sachverständige in die Hauptverhandlung laden, um deren Aussagen in den Prozess einzuführen.

Strafverteidigung in guten Händen

"Bestenfalls gelingt es uns so, das Gericht von Ihrer Unschuld zu überzeugen, das falsch zusammengesetzte „Beweismosaik“ der Staatsanwaltschaft zu zerstören und die Wahrheit ans Licht zu bringen."

Daniel Grau

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Unter Umständen haben Sie das Recht auf einen Pflichtverteidiger. Ein solches Recht besteht jedenfalls dann, wenn es sich bei der Ihnen vorgeworfenen Tat um ein Verbrechen handelt oder wenn gegen Sie Untersuchungshaft angeordnet wird. Aber auch in Fällen mit schwieriger Sach- und Rechtslage kann ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Die Kosten des beigeordneten Pflichtverteidigers übernimmt in allen Fällen zunächst der Staat.

Straßenverkehrsstrafrecht

Seien es Trunkenheitsfahrten gem. § 316 StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB oder Fälle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gem. § 142 StGB (umgangssprachlich „Unfallflucht“ genannt), in all diesen Fällen droht Ihnen neben einer Geld oder gar einer Freiheitstrafe zumeist ein Fahrverbot oder gar der Verlust der Fahrerlaubnis.

Gerade in Fällen, in denen Ihre Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht, ist es unabdingbar, einen Anwalt mit Erfahrung zu konsultieren. Oberstes Ziel der Verteidigung muss sein, ein Fahrverbot oder zumindest die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern. Hierfür bestehen gerade in Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort beachtliche Erfolgschancen! Sollte eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht abzuwenden sein, muss Ihnen der schnellste und sicherste Weg zurück zum Führerschein gewiesen werden.

Betäubungsmittelstrafrecht

Tatvorwürfe aus dem Bereich des BtMG oder des AntiDopG werden von den Strafverfolgungsbehörden schnell erhoben und oft auch schon bei geringen Verstößen hart verfolgt. So gelangen oft Mandanten in das Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden, die bislang keinerlei Kontakt zu Strafverfolgungsbehörden hatten. Dabei ist die Beweislage gerade bei Taten bezüglich Betäubungsmitteln in vielen Fällen gar nicht so eindeutig, wie die Staatsanwaltschaft annimmt. Durch unsere Erfahrung auf dem Gebiet des Betäubungs-mittelstrafrechts wissen wir um die Besonderheiten bei Drogendelikten und können daher entsprechende Verteidigungsstrategien mit Ihnen erarbeiten.

Raub und Diebstahl

Das Strafrecht enthält unter anderem Vorschriften zu Taten gegen das Eigentum. Zu den am häufigsten aus diesem Bereich begangenen Delikten zählen der Diebstahl und der Raub. Während bei beiden Delikten einer anderen Person ein Gegenstand entwendet wird, unterscheiden sich die Rechtsfolgen enorm: Während ein Diebstahl gem. § 242 StGB als Vergehen noch mit einer Geldstrafe bestraft werden kann, ist ein Raub gem. § 249 StGB ein Verbrechen, für das eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorgesehen ist. Der Unterschied in der Strafandrohung rührt daher, dass bei einem Raub die Wegnahme des Gegenstandes mithilfe von Gewalt oder Drohung durchgeführt wird. Diese juristische Unterscheidung gilt es im Einzelfall herauszuarbeiten und zu überprüfen, ob die staatsanwaltliche Einordnung durch die Ermittlungsakte und die Beweislage gerechtfertigt ist. Durch unsere langjährige Erfahrung gelingt es uns in vielen Fällen, Anhaltspunkte zu finden, die auf eine Entlastung unserer Mandanten hindeuten und Ansatzpunkte für eine Verteidigung darstellen.