Erbrecht

Ein Thema, das viel Unbehagen auslöst und mit dem sich niemand gerne auseinandersetzt, ist der Tod und seine Folgen. Der Tod eines nahen Angehörigen belastet die Hinterbliebenen emotional in hohem Maße. Verständlicherweise fehlt den Angehörigen daher oftmals lange Zeit die Kraft, sich mit den rechtlichen Folgen nach dem Anfall einer Erbschaft zu beschäftigen. Dieses heikle Thema führt in der Praxis leider nur allzu oft, zu familieninternen und kraftraubenden Auseinandersetzungen. Ein Umstand, den man in einer solchen Situation natürlich gerne vermeiden würde.

Sollte der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen haben, tritt gem. §§ 1924 ff. BGB die gesetzliche Erbfolge ein. Das Gesetz sieht hierbei eine bestimmte Reihenfolge vor, wer Erbe des Erblassers wird und wer nicht. Demnach werden die Verwandten des Erblassers Erben, die in der höchsten Ordnung der §§ 1924 ff. BGB stehen. § 1924 Abs. 1 BGB etwa legt die Kinder des Erblassers als Erben erster Ordnung fest. Eine weitere spezielle Vorschrift des § 1931 BGB behandelt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten. Freunde, nahestehende Bekannte, aber auch der Partner aus der nichtehelichen Lebensgemeinschaft bleiben aber im Fall der gesetzlichen Erbfolge vom Gesetz unberücksichtigt und erben daher im Todesfall nichts.
Da dies in vielen Fällen nicht gewünscht ist, ist es ratsam sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt darüber Gedanken zu machen, wen man im Falle des eigenen Todes bedenken möchte. Das Gesetz sieht hierfür viele Instrumente vor, wie etwa das klassische Testament nach § 2247 BGB, das gemeinschaftliche Testament gem. § 2267 BGB, den Erbvertrag nach § 1941 BGB oder aber verschiedene Ausgestaltungen des Vermächtnisses gem. § 1939 ff BGB.

Um eine Ausgestaltung zu erreichen, die den Wünschen des Erblassers entspricht, ist eine professionelle Beratung fast immer unumgänglich. Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt weiß um rechtliche Fallstricke und hat die nötige Erfahrung, eine Lösung zu erarbeiten, die den Anliegen des Erblassers gerecht wird.
Ebenso kann ein Rechtsanwalt bei Eintritt eines Erbfalles helfen, Ansprüche auf das Erbe durchzusetzen, sei es im Wege der Erbauseinandersetzung, der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen gem. § 2303 BGB oder gar der Anfechtung des Testaments.
Gerne stehen wir Ihnen auch im Erbrecht als Rechtsanwälte mit Erfahrung und Fachkenntnis zur Verfügung.