Ihr Notfallkontakt
24h pro Tag, 365 Tage im Jahr: 0157 - 311 69 609

Sie oder einer Ihrer Verwandten oder Bekannten wurden vorläufig festgenommen? Die Polizei belehrt Sie als Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren? Sie sollen dem Haftrichter vorgeführt werden, da die Untersuchungshaft droht? Ihre Wohnung wird durchsucht? Die Polizei beschlagnahmt Ihren PC oder Ihr Smartphone – Gegenstände, die Sie dringend zur Arbeit benötigen? Sie sind in eine Polizeikontrolle geraten und sollen einen Alkohol- oder Drogentest machen? Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt?

All dies sind Ermittlungsmaßnahmen, die die Staatsanwaltschaft und die Polizei unter gewissen Voraussetzungen gegen Sie einleiten können, wenn Sie Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens sind. Nicht selten treffen diese Ermittlungsmaßnahmen Sie unvorbereitet, was die Ermittlungsbeamten möglicherweise ausnutzen wollen, um von Ihnen eine Einlassung zu der Tat, derer Sie verdächtig sind, zu erhalten. Bewahren Sie in dieser Ausnahmesituation Ruhe und weisen die Ermittlungsbeamten darauf hin, dass Sie zuerst mit einem Rechtsanwalt sprechen wollen. Die Ermittlungsbeamten sind dann verpflichtet, Ihnen die Möglichkeit zu geben, mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen.

Unter der Notfallnummer stehen wir als spezialisierte Strafverteidiger Ihnen 24 am Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr zur Verfügung, um Sie sicher durch die ersten Stunden und Tage des Ermittlungsverfahrens und das weitere Strafverfahren zu leiten.

0157 – 31169609

Gerade zu Beginn des Ermittlungsverfahrens werden die Weichen für das gesamte weitere Strafverfahren gestellt. Aus unserer jahrelangen Erfahrung im Strafrecht und insbesondere in der Strafverteidigung wissen wir, dass Versäumnisse im Ermittlungsverfahren in vielen Fällen im späteren Hauptverfahren nicht mehr behoben werden können.

Zögern Sie nicht, uns umgehend zu kontaktieren, wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind. Wir werden umgehend die richtigen Maßnahmen ergreifen, um das eingeleitete Ermittlungsverfahren in die richtige Richtung zu lenken!