Arbeitsrecht

Droht Ihnen eine Kündigung und somit der Verlust Ihres Arbeitsplatzes, stellt dies eine Ausnahmesituation für Sie und Ihre Familie dar, denn Beruf und Arbeit bedeuten für die meisten von uns die Sicherung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage verbunden mit sozialem Ansehen und Wohlstand.

Es liegt also auf der Hand, dass Sie befürchten, die Familie nicht mehr versorgen oder z.B. die Kredite für das Eigenheim nicht mehr bezahlen zu können und vieles mehr. Aber auch die Reaktion Ihres Umfelds könnte Ihnen Sorge bereiten, denn Sie wissen, dass der Verlust des Arbeitsplatzes oft auch mit dem Verlust von sozialem Ansehen einhergehen kann.

Sie werden sich also sicherlich mit folgenden Fragen beschäftigen: Was kann ich gegen eine Kündigung unternehmen? Können zumindest die mir und meiner Familie drohenden Konsequenzen abgemildert werden? Wen kann ich zu Rate ziehen?

Wir können Ihnen nur empfehlen, die Rechte, die Ihnen als Arbeitnehmer zustehen zu nutzen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und einen im Arbeits- und Kündigungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser wird nicht nur in der Lage sein, Ihre Fragen fundiert zu beantworten, sondern gegebenenfalls auch in einem möglichen Kündigungsschutzprozess Ihre Interessen rechtlich zu vertreten.

Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht

"Arbeitsrecht ist das Recht auf Arbeit, Art. 23 und 24 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Durchsetzung dieses Ziels verfolge ich täglich, gerne auch in Ihrem Auftrag."

Manfred Strauß

Im Folgenden möchten wir noch einige detailliertere Informationen rund um das Thema Kündigung und Kündigungsschutzprozess sowie andere arbeitsrechtliche Schwerpunkte darstellen:

Arten einer Kündigung im Arbeitsrecht

Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, weil Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, stellt sich zuerst immer folgende Frage: Um was für eine Kündigung handelt es sich?

Die wohl gängigsten Kündigungsarten sind die ordentlich fristgerechte Kündigung und die außerordentliche fristlose Kündigung.

Ordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung wird noch einmal unterschieden: In vielen Fällen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis „einfach“ zu kündigen, wenn er die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen einhält.

Anders verhält es sich ab einer bestimmten Betriebsgröße. Umfasst der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung nicht nur die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Vielmehr müssen auch besondere Gründe vorliegen, die eine Kündigung tragen. Eine ordentliche fristgerechte Kündigung kommt dann gemäß § 1 des Kündigungsschutzgesetzes nur noch aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen in Frage.

Außerordentliche fristlose Kündigung

Davon unabhängig ist die außerordentliche fristlose Kündigung. Eine außerordentliche fristlose Kündigung kann gemäß § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches unabhängig von der Betriebsgröße immer dann ausgesprochen werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, die auch bei Beachtung aller sonstigen Umstände und nach Abwägung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen.

Kündigungsschutzklage

Eines ist jedoch in allen Fällen einer Kündigung gleich – und zwar die Möglichkeit des Arbeitnehmers, gegen die Kündigung vorzugehen.

Das heißt, auch wenn Ihnen eine Kündigung zugestellt wird, bedeutet dies längst noch nicht, dass das Arbeitsverhältnis auch wirklich endet.

Sie müssen jedoch schnellstens reagieren. Eine Kündigung – egal ob ordentlich fristgerecht oder außerordentlich fristlos – kann gemäß der §§ 4 und 7 des Kündigungsschutzgesetzes nur innerhalb von drei Wochen ab der Zustellung der Kündigung mit der Einlegung einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden.

Eine außerhalb dieser Frist erhobene Kündigungsschutzklage wird nur in besonderen Ausnahmefällen zugelassen. In aller Regel wird die Kündigung nach Ablauf der Frist wirksam, unabhängig davon, ob sie berechtigt ausgesprochen wurde oder nicht.

Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht

"Als Adressat einer Kündigung müssen Sie umgehend handeln. Das Gesetz sieht nur eine vergleichsweise kurze Frist vor, um rechtliche Schritte gegen die Kündigung in die Wege zu leiten. Für ein erstes Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung."

Daniel Grau

Chancen und Möglichkeiten im Kündigungsschutzprozess

Wollen Sie die Kündigung nicht akzeptieren, empfehlen wir Ihnen, umgehend einen im Arbeits- und Kündigungsschutzrecht spezialisierten Anwalt um Rat zu fragen und mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage zu beauftragen. Nur der Zugang der Klageschrift beim zuständigen Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen wahrt die Frist.

In vielen Fällen lohnt sich eine solche Klage. Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass die Kündigung zu Unrecht erklärt wurde, so ist diese unwirksam.

Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist die logische Folge. Aber selbst wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gar nicht mehr gewünscht wird, bietet ein Kündigungsprozess Chancen und Möglichkeiten.

Ein Kündigungsschutzprozess, dem eine unwirksame Kündigung zu Grunde liegt, endet in vielen Fällen mit einer vergleichsweisen Abfindungszahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer.

Dies wiederum bietet trotz des Verlustes der Arbeitsstelle die Chance, mit einer sicheren wirtschaftlichen Grundlage am Arbeitsmarkt eine neue Arbeitsstelle zu suchen.

Weitere arbeitsrechtliche Schwerpunkte

Selbstverständlich drehen sich nicht alle arbeitsrechtlichen Fragen um eine Kündigung. Auch bei Fragen bezüglich Ihres Arbeitsvertrags – seien es Arbeitszeiten, Lohnansprüche oder Urlaubstage -, bei innerbetrieblichen Problemen sowie bei sonstigen Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner gerne zur Verfügung.