Opfervertretung

Sie wurden Opfer einer Straftat und fühlen sich hilflos? Für Sie ist eine Welt zusammengebrochen? Sie wissen nicht, wie Sie mit den Folgen der Tat umgehen und zurück in ein normales Leben finden und gleichzeitig den Prozess gegen den Täter überstehen sollen?

Wer als Opfer einer Straftat das erste Mal Kontakt zur Justiz hat, kann leicht den Eindruck gewinnen, für die Justiz stehe alleine der Täter im Mittelpunkt. Viele Opfer fühlen sich daher mit ihren Sorgen und Nöten alleine gelassen. Oft ist für die Betroffenen nicht nur die Tat an sich traumatisierend sondern auch das, was folgt: die polizeilichen Ermittlungen und der Strafprozess.

Der Gedanke daran, dem Täter vor Gericht zu begegnen, mit ihm in einem Raum sein zu müssen, sich gar seinen Fragen ausgesetzt zu sehen, ängstigt viele Betroffene schwerer Straftaten.

Ihr Recht in professionellen Händen

"Seit vielen Jahren übernehme ich die Vertretung von Opfern von Straftaten. Durch meine zahlreichen Mandate in Verfahren, in denen es um Körperverletzungs-, Sexual- oder Kapitaldelikte geht, habe ich die Erfahrung, das Strafverfahren in Ihrem Sinne mitgestalten und Ihnen als Opfer eine Stimme geben zu können. "

Rechtsanwalt Rabe

Wir wissen aber auch, wie juristische Angriffe auf Sie als Opfer einer Straftat abzuwehren sind und wann Sie eines besonderen Schutzes bedürfen. Gerade auch deshalb arbeiten wir eng mit opferbetreuenden Institutionen zusammen. So gelingt es, die mit einem Strafverfahren einhergehenden Belastungen gering zu halten.

Was ist eine Nebenklage?

Längst müssen Opfer die für Sie sehr belastende Situation eines Strafprozesses nicht mehr einfach nur hinnehmen. Durch das Rechtsinstitut der Nebenklage kommt ihnen nicht mehr nur die Rolle eines zwangsweise lediglich passiven Beobachters zu. Betroffene von Straftaten können heute für ihre Rechte selbst eintreten, die Hilfe eines Rechtsanwalts als Opferanwalt in Anspruch nehmen und sich am Strafprozess beteiligen. Nebenkläger haben das Recht, sich mit Fragen und Anträgen in die Hauptverhandlung einzubringen, Stellung zu beziehen und nach Abschluss der Beweisaufnahme einen Schlussvortrag zu halten. Denn Opfer haben Fragen, sie wollen Bescheid wissen über die Hintergründe der Tat und die Motive des Täters, wollen als Hinterbliebene bei Tötungsdelikten vielleicht wissen, wie sehr und wie lange die Getöteten leiden mussten und so vieles mehr. Die Erfahrung zeigt, dass eine aktive Beteiligung am Strafverfahren auch einen Beitrag dazu leisten kann, mit den Folgen einer Tat besser umgehen zu können.

Wie helfen wir Ihnen als Opferanwälte?

In den letzten Jahren haben wir uns in zahlreichen Prozessen als Nebenklagevertreter für Opfer und deren Hinterbliebene eingesetzt; in Großprozessen bei Landgerichten und Ober-landesgerichten genauso wie in Verfahren bei Amts- und Schöffengerichten. Und immer hatten wir denselben Auftrag, nämlich die Rechte der Opfer und Hinterbliebenen zu stärken, hierbei im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bedingungslos für sie einzustehen und dabei einen ganz individuellen, persönlichen Zuschnitt für jeden Betroffenen zu finden.

Die Fragestellung lautete dabei immer: Was können wir für Sie als Opferanwälte in einem Strafverfahren erreichen? Welches Ziel soll im konkreten Fall erreicht werden? Wie können wir dem Opfer einer Straftat oder seinen Hinterbliebenen den Strafprozess so erträglich wie möglich gestalten?

Das Augenmerk kann dabei auf die Aufklärung einer Tat und ihrer genauen Abläufe, die Rehabilitierung des Opfers und damit die Stärkung seines Ansehens in der Gesellschaft gerichtet sein oder aber auch auf die Vorbereitung einer Schadensersatzklage, um nur einige Beispiele zu nennen. Dabei ist uns sehr bewusst: Opfer und Hinterbliebene fühlen unterschiedlich, erleben vergleichbare Situationen anders, verarbeiten Geschehenes höchst individuell. Unser Anspruch ist es, genau hierauf mit all unserer menschlichen Erfahrung und all unserem juristischen Wissen einzugehen.

Als Opferanwälte unterstützen wir Sie dabei, sich in der für Sie ungewohnten und belastenden Situation eines Strafverfahrens besser zurecht zu finden. Zusammen mit Ihnen bereiten wir den Prozess in Ruhe vor. Dabei haben wir all die Möglichkeiten des Opferschutzes im Auge. Wir erklären Ihnen den Ablauf der Gerichtsverhandlung. Das fängt bei der Frage an, wo Sie im Gerichtssaal sitzen. Denn nichts ist unangenehmer, als sich in der Vernehmungssituation als Zeuge und Nebenkläger „wie auf dem Präsentierteller“ zu fühlen. Im Regelfall sitzen wir als Opferanwälte neben Ihnen, damit Sie sich nicht alleine gelassen fühlen. Ebenso stellt sich die Frage, wie mit der Öffentlichkeit umgegangen werden soll. Grundsätzlich sind Gerichtsverhandlungen öffentlich. Von diesem Grundsatz können aber, insbesondere bei Sexualstraftaten, wie beispielsweise bei Kindesmissbrauch, sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen, Ausnahmen gemacht werden, vor allem dann, wenn Sie über intime Details sprechen müssen. Auch auf die Vernehmung an sich bereiten wir Sie vor. Nicht dadurch, dass wir Ihre Zeugenaussage inhaltlich miteinander vorbesprechen, sondern indem wir Ihnen die Abläufe in der Vernehmungssituation so genau erklären, dass Sie sich sicher fühlen. Wenn der Täter oder dessen Verteidiger Ihnen unzulässige Fragen stellen oder gar versuchen sollten, Sie persönlich in die Enge zu treiben, schreiten wir konsequent ein. Wir lassen es nicht zu, dass Sie von dem Täter oder den Verteidigern zum Ziel ihrer Angriffe gemacht werden.

In welchen Fällen ist eine Nebenklage möglich?

Insbesondere in folgenden Fällen kann eine Nebenklage erhoben werden: Mord, Totschlag, Sexueller Missbrauch von Kindern, Sexueller Übergriff, Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, fahrlässige Körperverletzung, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und Nachstellung (Stalking).

Was kann für Ihren Schutz getan werden?

Sollte der Täter nicht in Haft sein, muss auch sichergestellt werden, dass der Täter Sie nicht kontaktiert, wenn Sie das nicht wollen. Gegebenenfalls erwirken wir, sollte es zu ungewollten Kontaktaufnahmen kommen, ein Annäherungs- und Kontaktverbot nach dem Gewaltschutz-gesetz beim zuständigen Gericht, um zu verhindern, dass Sie weiter belästigt oder gar eingeschüchtert werden. Oftmals ist es auch ratsam, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten oder bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht anzuregen zu prüfen, ob der Täter nicht in Untersuchungshaft genommen werden muss. Auch insoweit stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite. Insbesondere unsere guten Kenntnisse der Abläufe bei der Polizei in diesen Fällen helfen, schnell so viel Schutz wie möglich für Sie herzustellen.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Wenn Sie Betroffener einer Straftat sind, stehen Ihnen in aller Regel Ansprüche auf Schadensersatz und insbesondere auf Schmerzensgeld zu. Diese können entweder im Strafprozess selbst durch einen sogenannten „Adhäsionsantrag“ oder in einem gesonderten Zivilprozess geltend gemacht werden. Aufgrund der vielen, teilweise komplizierten Formvorschriften, die bei der Erhebung einer Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldklage zu beachten sind, werden Sie zumeist die Hilfe eines Rechtsanwalts benötigen.

Die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld ist vor allem bei folgenden Delikten denkbar und oft auch zu empfehlen: Sexueller Missbrauch von Kindern, Sexuelle Nötigung, Sexueller Übergriff, Mord, Totschlag, fahrlässige Körperverletzung, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Raub, Räuberische Erpressung und Insolvenzverschleppung.

Wo können wir für Sie tätig werden?

In Strafsachen können wir bundesweit bis hin zum Bundesgerichtshof für Sie tätig werden. Natürlich verhandeln wir aufgrund unseres Kanzleisitzes oft auch an den Gerichten hier in der Region, deren „Besonderheiten“ wir daher gut kennen, so dass wir Sie – auch was diesen Punkt anbelangt – gut beraten können An folgenden Gerichten sind wir regelmäßig mit Verfahren befasst: Amtsgericht Waiblingen, Amtsgericht Backnang, Amtsgericht Schorndorf, Amtsgericht Marbach, Amtsgericht Stuttgart, Amtsgericht Bad Cannstatt, Amtsgericht Schwäbisch Hall, Amtsgericht Ludwigsburg, Amtsgericht Esslingen, Landgericht Stuttgart.